Die Vermittlung wird von der JaJoCo GmbH (nachfolgend Agentur genannt) betrieben:
vertreten durch den Geschäftsführer Paul Janus
Chemnitzer Str. 11
12621 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 50154408
E-Mail:
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Angebote/Leistungen auf der Internetseite Burlesqueagentur.com. Hierbei handelt es sich um eine Online-Plattform für die Vermittlung von Künstlerinnen und Künstlern im tänzerischen Bereich für Veranstaltungen jeglicher Art.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, soweit dieser Unternehmer ist, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Kunde jeweils in Form eines dauerhaften Datenträgers. Sie sind zusätzlich für die Dauer des Vertrages in der jeweils geltenden Fassung jederzeit unter Burlesqueagentur.com / AGB abruf- und ausdruckbar.
4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
5. Die Nutzung des Dienstes als Kunden ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen nicht gestattet.
1. Mit der verbindlichen Annahme der Buchungsanfrage des Kunden kommen ein Vertrag über die Vermittlung der Künstlerin/des Künstlers zwischen der JaJoCo GmbH (Agentur) und dem Kunden sowie ein Dienstleistungsvertrag zwischen der jeweiligen Künstlerin/dem jeweiligen Künstler und dem Kunden über die Veranstaltung zustande.
2. Die Leistungen der Agentur bestehen ausschließlich in der Vermittlung der Künstlerin/des Künstlers für einen Auftritt nach den Vorgaben des Kunden (hinsichtlich Art der Darbietung, Ort und Zeit) und dem Vorhalten der Internetseite für die Buchung. Die Agentur schuldet keinen Vermittlungserfolg.
3. Die Leistung der Künstlerin/des Künstlers besteht in Erbringung der Dienstleistung (Darbietung) gemäß des vereinbarten Leistungsumfanges. Insoweit gibt die Agentur Erklärungen im Namen und im Auftrag der Künstlerin/des Künstlers ab. Die Erfüllung der angebahnten Dienstverträge erfolgt ausschließlich zwischen der Künstlerin/dem Künstler und dem Kunden. Die Künstler unterliegen bei der Durchführung der vermittelten Dienstverträge keinen Weisungen der Agentur und sind nicht die Erfüllungsgehilfen der Agentur. Jede Künstlerin/jeder Künstler ist selbstständig und handelt auf eigene Rechnung. Da es verkehrsbedingt zu Verspätungen kommen kann, besteht eine Karenzzeit (Zeitspanne) von bis zu 60 Minuten. Diese eventuellen Verspätungen stellen keinen Mangel dar.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie weitere während des Buchungsvorganges notwendige Daten durch die Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten sowie die Texte, die elektronisch übermittelt wurden, werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz entsprechend der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Der Kunde kann sich ohne Registrierung auf der Internetseite über die vermittelbaren Künstler informieren, wobei mit einem Formular auch Suchmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
2. Der Kunde kann für eine unverbindliche Anfrage bei der Agentur unterschiedliche Formulare nutzen. Die Formulare sind über die Unterseite "Anfrage" oder die Sedcards der vermittelbaren Künstler erreichbar. Der Unterschied ist insoweit nur, dass beim Formular über die Sedcard eine konkrete Anfrage zu einer Künstlerin/einem Künstler gestellt wird. Die Pflichtfelder zur Veranstaltung (wie z.B. Auftrittstag, -zeit, -ort) und zu den persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) sind mit "*" gekennzeichnet. Darüber hinaus kann der Kunde weitere Angaben zur Individualisierung seiner Anfrage machen. Der Kunde akzeptiert, dass die Angaben der Sedcard der Künstlerin/des Künstlers (Haarfarbe, Tattoos, Fotos, etc.) abweichen können. Dies liegt daran, dass die veröffentlichten Bilder nicht tagesaktuell sind/sein können und die Künstlerin/der Künstler ihr/sein Äußerliches verändern kann.
3. Nach dem Versenden der Anfrage erhält der Kunde eine E-Mail, in der die Daten seiner Anfrage wiederholt werden.
4. Auf Grundlage der Anfrage des Kunden bemüht sich die Agentur für den Kunden einen persönlichen, unverbindlichen Vorschlag, der auf der Anfrage des Kunden beruht, aber auch Abweichungen, gerade wegen der Verfügbarkeit der Künstlerin/des Künstlers, enthalten kann, zu erstellen. Der unverbindliche Vorschlag enthält die notwendigen Angaben u.a. zur Künstlerin/zum Künstler und dem Gesamtpreis. Es wird per Email an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde hat die Möglichkeit durch das Klicken des Buttons "Jetzt buchen" den eigentlichen Buchungsvorgang einzuleiten, er wird dann auf die Internetseite der Agentur weitergeleitet, wobei hierdurch noch keine vertraglichen Bindungen entstehen.
5. Auf der Internetseite, auf die der Kunde nach Klicken des Links gelangt, wird der Vorschlag detaillierter dargestellt, er enthält Angaben zur Künstlerin/zum Künstler, zu den Leistungen der Künstlerin/des Künstlers wie Dauer und Art der Darbietung. Die Kosten werden aufgeschlüsselt nach Gage, Fahrtkosten und Vermittlungskosten für die Agentur. Der Kunde hat das Angebot genau zu prüfen. Durch das Klicken des Buttons „Jetzt Vermittlungskosten zahlen und verbindlich buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der Künstlerin/des Künstlers ab und ist mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Nach Klicken des Buttons "Jetzt Vermittlungskosten zahlen und verbindlich buchen" wird der Kunde auf die Seiten des Zahlungsanbieters weitergeleitet, damit die Zahlung der Vermittlungskosten vorgenommen werden kann. Die Zahlung ist notwendige Voraussetzung für die Abgabe eines verbindlichen Angebots. Die bei der Zahlung eingegebenen Daten werden nicht bei der Agentur gespeichert, jedoch ggf. beim jeweiligen ausgewählten Zahlungsanbieter. Es gelten hierfür die jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Zahlungsdienstleisters.
6. Der Kunde erhält nach dem Zahlungseingang eine automatisch versendete Bestellbestätigung, die den Inhalt und den Zugang des Buchungsangebots des Kunden bei der Agentur wiedergibt. Sie stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
7. Die Verträge (Vermittlungsvertrag zwischen der Agentur und dem Kunden sowie der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und der Künstlerin/dem Künstler) kommen erst durch die telefonische Kontaktaufnahme des Künstlers beim Kunden zu Stande. Der Künstler teilt dem Kunden nun die verbindlichen Auftragsdetails mit. Unter Umständen meldet sich ein anderer Künstler als der für den der Kunde seinen verbindlichen Buchungswunsch abgegeben hat. Der Kunde ist hierüber vom Künstler zu informieren. Sollten die neuen Bedingungen von der ursprünglichen Anfrage abweichen hat der Kunde nun die Möglichkeit die neuen Bedingungen abzulehnen. In diesem Fall wird die Agentur versuchen ein anderes Angebot zu machen, welches der Kunde frei ist anzunehmen oder nicht. Akzeptiert der Kunde die Bedingungen ist der Vertrag rechtsverbindlich geschlossen worden. Kann keine Einigung mit dem Kunden über verfügbare Künstler und Auftragsdetails gefunden werden so ist die Vermittlungsgebühr zu erstatten.
Bedingt durch das Erbringen einer persönlichen Dienstleistung kann eine Änderung der Buchung durch eine Erkrankung der Künstlerin/des Künstlers oder anderweitige Verhinderung erforderlich werden. Die Agentur informiert den Kunden über die Veränderung und schlägt einen Ersatzkünstler unter Beibehaltung der übrigen Konditionen vor. Der Kunde hat das Recht in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten, wenn er mit dem Ersatzkünstler nicht einverstanden ist, alle Zahlungen werden erstattet. Ist kein Ersatzkünstler für den Auftrittstag und die Auftrittszeit verfügbar, teilt die Agentur dies dem Kunden mit und beendet die Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund, geleistete Zahlungen werden erstattet.
1. Bei der Buchung der Künstlerin/des Künstlers für einen vom Kunden bestimmten Veranstaltungszeitpunkt handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wobei der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vorsieht. Dies hat zur Folge, dass dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
2. Der Kunde hat das Recht den Vertrag mit der Künstlerin/dem Künstler, wie nachfolgend erläutert, zu stornieren.
➨ Die Stornierung hat in Textform (Email, Brief, SMS) an die Agentur zu erfolgen.
➨ Bis 22 Tage vor dem Auftrittstermin ist eine Stornierung kostenlos, mit Ausnahme der bereits entrichteten Vermittlungskosten möglich.
➨ Bei einer Stornierung weniger als 22 Tage vor dem Auftritt sind Stornokosten von 50 % der noch zu zahlenden Restsumme, wie sie in der Bestätigungsemail ausgewiesen wurden, durch den Kunden zu zahlen.
➨ Bei einer Stornierung unter 24 Stunden vor dem Auftritt ist die volle Gage zu zahlen. Eine Erstattung der Vermittlungskosten erfolgt ebenfalls nicht.
➨ Entscheidet sich der Kunde dazu, den Auftrittstermin zu verschieben oder nachzuholen innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach dem ursprünglichen Auftrittstermin und steht der/die gebuchte Künstler(in) am Ersatztermin zur Verfügung, so werden die Vermittlungskosten und die Stornokosten vollständig auf Kosten des Ersatztermins angerechnet.
➨ Die Stornokosten sind direkt an den Künstler per Überweisung gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung zu zahlen.
➨ Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bei der Agentur, der Künstlerin oder dem Künstler nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist als die zuvor genannten Pauschalen.
1. Die/der von der Agentur vermittelte Künstlerin/Künstler erhalten bei kostenpflichtigen Veranstaltungen freien Zutritt.
2. Der Kunde verpflichtet sich der Künstlerin/dem Künstler eine geeignete Umkleidemöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten zu den weiteren Anforderungen enthält die Auftragsbestätigung.
3. Der Kunde verpflichtet sich die Sicherheit der vermittelten Künstler während der Veranstaltung zu gewährleisten und trägt die Verantwortung für eventuelle Übergriffe und unsittliche Handlungen. Die Künstlerin/der Künstler ist berechtigt, den Auftritt abzubrechen, wenn ihre/seine Sicherheit nicht gewährleistet ist.
4. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die jeweiligen am Auftragsort zum Auftrittstag bestehenden Bestimmungen bezüglich des IfSG (Infektionsschutzgesetz) und der jeweiligen CoronaSchV (Corona-Schutzverordnung) eingehalten werden. Werden die zum Zeitpunkt des Auftrittes geltenden Bestimmungen nicht eingehalten, so haben hierfür weder die Agentur noch die Künstlerin/der Künstler, dafür einzustehen. Die Künstlerin/der Künstler ist berechtigt, einen Nachweis über die Einhaltung zu verlangen und kann, wenn die geltenden Bestimmungen nicht eingehalten werden, den Auftritt absagen, ohne dass sie/er ihren/seinen Vergütungsanspruch verliert.
1. Die Preise, einschließlich der zu entrichtenden Steuern, ergeben sich aus dem unverbindlichen, persönlichen Vorschlag sowie der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
2. Der Kunde zahlt die Vermittlungskosten der Agentur bereits der Abgabe des verbindlichen Angebots zur Buchung. Dem Kunden stehen als Zahlungsmöglichkeiten PayPal, wobei ein entsprechenden Kundenkonto vorhanden sein muss, oder Direct debit und Kreditkarte (beides als Service von PayPal nutzbar ohne PayPal-Konto) zur Verfügung. Der Kunde erhält von der Agentur eine den steuerrechtlichen Vorgaben entsprechende Rechnung über die Vermittlungskosten, die mit der Auftragsbestätigung übermittelt wird.
3. Die Gage der Künstlerin/des Künstlers sowie die Fahrtkosten sind am Tag des Auftritts bei der Künstlerin/beim Künstler zu zahlen. Für die Abrechnung und Versteuerung ist die Künstlerin/der Künstler selbst verantwortlich.
4. Absprachen bezüglich der Abrechnung, Gage, Art der Auszahlung, Rechnungen usw. sind ausschließlich mit der Agentur und nicht mit der/dem Künstler/in zu treffen.
Für den Jugendschutz hat der Kunde Sorge zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Shows und Darbietungen der Künstler einen erotischen Charakter haben. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht zu gestatten.
Sämtliche Abgaben wie z.B. KSK, GEMA-Gebühren (bei öffentlichen Veranstaltungen) usw. sind vom Kunden zu entrichten.
Fotos, Videos dürfen grundsätzlich gemacht, jedoch nicht veröffentlicht werden und sind nur für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch, es sei denn es ist mit der Künstlerin/dem Künstler anders vereinbart, gedacht. Eine Veröffentlichung auf Videoportalen oder Internetplattformen, einschließlich Social Media, ist ohne Zustimmung der Künstlerin/des Künstlers untersagt.
1. Die Agentur haftet nicht hinsichtlich der Durchführung des Dienstvertrages und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen durch die Künstlerin/den Künstler bzw. den Kunden.
2. Die Agentur ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Plattform dauerhaft anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die die Agentur einen Einfluss hat. Der Kunde erkennt jedoch an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht realisierbar ist. Der Agentur bleibt es insbesondere unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
3. Unbeschränkte Haftung: Die Agentur sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt
➨ für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
➨ bei Übernahme einer Garantie,
➨ bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.
4. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6. Für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftritt/der Erbringung der Dienstleistung entstehen, haftet ausschließlich die Künstlerin/der Künstler nach den gesetzlichen Regelungen.
1. Dieser Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Die Agentur ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
4. Über Änderungen dieser Bedingungen wird die Agentur den Kunden vorab mindestens in Textform unterrichten. Sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb von mindestens 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung; hierauf wird die Agentur in den Änderungsmitteilungen hinweisen.
Die JaJoCo GmbH betreibt verschiedene Internetseiten. Auf diesen Internetseiten besteht für die Kunden die Möglichkeit die Künstler für Veranstaltungen jeder Art zu buchen. Zum Aufbau einer entsprechenden Künstlerdatenbank hat die JaJoCo GmbH die Möglichkeit geschaffen, dass sich Künstler für die Vermittlung registrieren können. Zur Regelung der rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Künstler und der JaJoCo GmbH gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Künstler ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Durch das Tätigwerden der Agentur wird kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Künstler und der Agentur begründet, der Künstler alleine entscheidet, welche Kundenanfragen er annimmt oder ablehnt. Durch die Aufnahme in die Datenbank entsteht kein Anspruch auf Vermittlung bzw. auf Aufträge, es wird lediglich ein Medium zur Verfügung gestellt, welches die Buchung des Künstlers durch Besucher der Internetseite ermöglicht.
1. Künstler (männlich/weiblich/divers) aller Art können sich bei der JaJoCo GmbH (nachfolgend „Agentur“ genannt) zur Aufnahme in die Künstlerdatenbank bewerben. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Künstlerdatenbank liegt alleinig bei der Agentur. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
2. Zur Bewerbung füllen die Künstler zunächst das Bewerbungsformular aus. Die in dem Aufnahmeformular anzugebenden Daten sind durch die Künstler wahrheitsgemäß, aktuell einzutragen. Die Künstler stellen der Agentur im Rahmen des Bewerbungsvorganges ein Bild von sich zur Verfügung.
3. Im Bewerbungsvorgang versichert der Künstler seine Volljährigkeit, den Besitz einer gültigen Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer. Ausländische Künstler sichern zu, über notwendige Aufenthaltstitel sowie eine Arbeitserlaubnis zu verfügen und stellen diese Unterlagen in Kopie/als Datei zur Verfügung. Der Künstler ist verpflichtet bei Änderung seines Aufenthaltsstatus die Agentur umgehend (binnen 3 Tagen) zu informieren. Bei Ablauf des Aufenthaltstitels wird der Künstler bis zur Vorlage eines aktuellen Aufenthaltstitels von der Vermittlung (nach erfolgreicher Bewerbung) ausgeschlossen.
4. Die Agentur prüft die Bewerbung der Künstler und teilt diesen durch gesonderte Email mit, ob sie in die Datenbank aufgenommen/nicht aufgenommen wurden.
5. In Abstimmung mit der Agentur übersenden die Künstler weitere Fotografien. Die Agentur erstellt für die Künstler aus den zur Verfügung gestellten Fotografien online eine sogenannte Sedcard, mit deren Hilfe Kunden auf die angebotenen Dienstleistungen der Künstler aufmerksam gemacht werden. Nach Erstellung der Sedcard übermittelt die Agentur den Künstlern an die in der Bewerbung angegebene Email-Adresse einen Link, mit dem die Künstler den Zugang zu einem passwortgeschützten Bereich erhalten. Vor der Veröffentlichung der Sedcard haben die Künstler diese im passwortgeschützten Bereich freizugeben. Die Agentur bestimmt auf welchen ihrer Internetseiten das Künstlerprofil veröffentlicht wird und welche Fotografien verwandt werden. Sie informiert hierüber den Künstler, der Künstler kann der Veröffentlichung widersprechen.
6. Der Künstler erteilt mit der Zustimmung zur Veröffentlichung seiner Sedcard der Agentur die Vollmacht für den Künstler Verträge in dessen Namen abzuschließen.
7. Durch Erklärung in Textform kann der Künstler nach Aufnahme in die Datenbank von der Agentur verlangen, dass sämtliche Informationen über den Künstler in der Datenbank offline gestellt werden und der Künstler somit nicht mehr zur Vermittlung zur Verfügung steht. Die Daten werden sofort offline gestellt, die Löschung in der Datenbank erfolgt dann innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Erklärung des Künstlers. Soweit die Daten noch für die Zwecke, zu denen sie erhoben wurden, benötigt werden, ist die Agentur berechtigt die Daten anderweitig zu speichern.
8. Die Künstler haben die Agentur über die Änderung der gespeicherten Daten umgehend, spätestens innerhalb von 3 Tagen zu informieren.
1. Mit der Aufnahme in die Künstlerdatenbank entsteht kein Anspruch auf Vermittlung, sondern lediglich auf Veröffentlichung der Sedcard auf Internetseiten der Agentur.
2. Der Künstler erklärt ein 48-stündiges Rücktrittsrecht von einer Buchung einzuräumen. Für den Lauf der Frist ist der Eingang der Annahme der Buchung durch den Künstler maßgeblich.
3. Die Agentur sieht für die Kunden unterschiedliche Vertragsgestaltungen vor. Der Künstler ist mit den nachstehenden Vertragsgestaltungen einverstanden:
➨ Variante a) Die Agentur schließt mit dem Kunden einen Vertrag über die Vermittlung des Künstlers. Der Künstler schließt einen Vertrag mit dem Kunden über den Auftritt.
➨ Variante b) Die Agentur schließt mit dem Kunden einen Vertrag über die Veranstaltung und bucht den Künstler für diese Veranstaltung.
➨ Variante c) Der Künstler schließt mit dem Kunden einen Vertrag über die Veranstaltung, ohne dass ein gesonderter Vertrag über die Vermittlung zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossen wird. Zeitgleich kommt ein Vertrag zwischen Künstler und Agentur über die Vermittlung des Auftrags zustande, aus dem sich die Vermittlungsprovision der Agentur, die durch den Künstler zu tragen ist, ergibt.
4. Ablauf der Vermittlung,
➨ zu Variante 2a) Die Agentur nimmt die Anfrage eines Kunden an und leitet diese an den vom Kunden ausgewählten Künstler weiter. Der Künstler teilt der Agentur binnen 12 Stunden mit, ob er den Auftritt annimmt. Wenn der Künstler den Auftritt annimmt, kommt eine verbindliche Buchung zustande. Es entstehen zwei voneinander zu unterscheidenden Verträgen: 1. Vermittlungsvertrag zwischen der Agentur und dem Kunden. Dieser beinhaltet die Weiterleitung der bestätigten Buchungsdaten des Kunden an den vermittelten Künstler (z.B. Zeit/Ort/Vergütung). Diese Daten sind verbindlich vom Künstler einzuhalten. Der Kunde erhält von der Agentur eine Rechnung, in der die Vermittlungsgebühr ausgewiesen wurde. Die Höhe der Provision liegt im Ermessen der Agentur und ist im Gesamtbetrag enthalten, der dem Kunden mitgeteilt wird. 2. Vertrag über die Durchführung des Auftritts zwischen dem Künstler und dem Kunden. Die Rahmenbedingungen dieses Auftrages wurden zuvor vom Kunden an die Agentur übermittelt und bilden die Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen Künstler und Kunden. Der Künstler haftet in diesem Vertragsverhältnis allein, eine Haftung der Agentur wird im gesetzlich zulässigen Rahmen in den Kunden- AGB ausgeschlossen. Der Künstler stellt dem Kunden seine Leistung in Rechnung und hat allein dafür Sorge zu tragen, dass er die vereinbarte Vergütung vom Kunden erhält. Der Künstler wird bei der Abwicklung des Vertrages die steuerrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben beachten.
➨ zu Variante 2b) Die Agentur nimmt die Anfrage eines Kunden an und leitet diese an den vom Kunden ausgewählten Künstler weiter. Der Künstler teilt der Agentur binnen 12 Stunden mit, ob er den Auftritt annimmt. Die Agentur bestätigt gegenüber dem Kunden den Auftritt und schließt mit diesem einen Vertrag über den Auftritt. Mit der Bestätigung der Annahme des Auftritts entsteht zwischen dem Künstler und der Agentur ein Dienstvertrag. Die Agentur stellt dem Kunden die gesamte Vergütung für den Auftritt, die auch die Vermittlungsprovision enthält, in Rechnung. Die Agentur ist für die Beitreibung der Vergütung allein verantwortlich. Der Künstler stellt der Agentur für seine Leistung eine den Absprachen und den steuerrechtlichen Erfordernissen entsprechende Rechnung. Die Vergütung des Künstlers ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
➨ zu Variante 2c) Die Agentur nimmt die Anfrage eines Kunden an und leitet diese an den vom Kunden ausgewählten Künstler weiter. Der Künstler teilt der Agentur binnen 12 Stunden mit, ob er den Auftritt annimmt. Die Agentur bestätigt gegenüber dem Kunden den Auftritt und schließt mit diesem namens und in Vollmacht des Künstlers einen Vertrag über den Auftritt. Der Künstler ist für die Abwicklung des Vertrages mit dem Kunden allein verantwortlich. Die Agentur ist gegenüber dem Künstler nur verpflichtet, die Rahmenbedingungen mitzuteilen. Für die erbrachte Vermittlung erstellt die Agentur dem Künstler eine den steuerrechtlichen Anforderungen entsprechende Rechnung über die Vermittlungsprovision, diese ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung durch den Künstler fällig. In allen Fällen gilt, dass die Agentur dem Kunden nach Ablauf von 12 Stunden nach Weiterleitung der Buchungsanfrage an den Künstler mitteilt, dass die Buchung abgelehnt wird, wenn der Künstler sich in dieser Zeit nicht zu der Buchung erklärt hat.
5. Der Künstler ist verpflichtet, gleichgültig bei welcher Vertragsvariante, sich mit dem Kunden für Detailabsprachen direkt in Verbindung zu setzen.
6. Nach Abschluss des Auftrags ist der Künstler verpflichtet bei Folgeaufträgen des Kunden an den Künstler diesen an die Agentur zu verweisen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe i.H. des Dreifachen der Vermittlungsprovision für den ersten Auftrag vereinbart.
1. Die Agentur ist berechtigt im Falle eines vermeintlichen Haftungsanspruchs des Kunden persönliche Daten des Künstlers an den Kunden herauszugeben, damit der Kunde seine Ansprüche gegenüber diesem geltend machen kann. Die Agentur gewährt den Künstlern keine Anonymität gegenüber öffentlichen Ämtern oder der Polizei.
2. Der Künstler haftet für alle Schäden, die dem Kunden durch sein Handeln entstehen. Der Künstler hat im Innenverhältnis für den Schaden einzustehen. Erscheint der Künstler unentschuldigt nicht zum Auftritt, hat er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der Provision an die Agentur zu zahlen. Dem Künstler bleibt der Nachweis nachgelassen, dass der Agentur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Agentur ist berechtigt einen höheren Schaden geltend zu machen.
3. Im Falle von kurzfristigen Stornierungen der Buchung durch den Kunden stellt die Agentur durch die vertragliche Ausgestaltung mit dem Kunden sicher, dass der Kunde eine Stornogebühr von
➨ 30% der Nettogage bei Stornierung unter 2 Wochen vor dem Auftrittstermin
➨ 50% der Nettogage bei Stornierung unter 1 Woche vor dem Auftrittstermin
zu zahlen hat. Der Künstler erklärt sich bereit, die Ausfallgage im Falle eines Ersatztermin dem Kunden gutzuschreiben. In den Fällen der Variante 2c) ist die Zahlung der Ausfallgage von der Agentur an den Künstler bedingt durch die Zahlung der Ausfallgage durch den Kunden an die Agentur. Kann die Agentur die Ausfallgage nicht beim Kunden beitreiben, erlischt der Anspruch des Künstlers gegen die Agentur auf eine Ausfallgage. Innerhalb von 48 Stunden nach Buchung besteht das Recht seitens der Agentur oder des Kunden vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen steht dem Künstler keine Vergütung zu.
4. Der Künstler haftet eigenständig für sämtliche mündlich oder schriftlich mit dem Kunden vereinbarten Nebenansprachen.
1. Sollte ein Künstler einen vermittelten Auftrag nicht wahrnehmen können, so ist er verpflichtet eigenständig einen Ersatzkünstler für den Auftrag zu stellen. Sollte ihm dies nicht möglich sein oder wird dieser Ersatzkünstler vom Kunden nicht akzeptiert oder wird die Buchung storniert, weil der Künstler die ursprünglich vereinbarte Auftrittszeit nicht einhalten kann, so muss der Künstler die Vermittlungsprovision für diesen Auftrag an die Agentur zahlen. Er übernimmt sämtliche Haftungsansprüche des Kunden bezogen auf den ausgefallenen Auftritt.
2. Im Falle von akuter Krankheit oder höherer Gewalt erlischt der Anspruch der Agentur auf eine Ausfallzahlung. Der Künstler hat die Erkrankung oder einen Fall von höherer Gewalt spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Datum des Auftritts nachzuweisen.
3. Alle Künstler, welche von der Agentur vermittelt werden, sind selbstständig tätig und für die Abführung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Beiträge für die Künstlersozialkasse und den Abschluss notwendiger Versicherungen selbst verantwortlich.
4. Die Künstler sichern zu, dass keine vertraglichen Bindungen unterliegen, die dem verfolgten Zweck - Vermittlung an Kunden - entgegensteht.
5. Befindet sich der Künstler mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Agentur in Verzug, so kann er von der Agentur von der weiteren Vermittlung bis zum Ausgleich der Zahlungsverpflichtungen ausgeschlossen werden.
1. Mit der Zustimmung des Künstlers zur Veröffentlichung der Sedcard garantiert er, dass er Inhaber der nachstehend übertragenen Rechte an dem veröffentlichten Bild-/Video- und Tonmaterial ist und dass es ihm möglich ist, der Agentur die genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Künstler garantiert außerdem, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechteeinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantiert der Künstler, dass die Bilder bereits veröffentlicht sind und der Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch den Rechteinhaber vorgehen wird. Der Künstler garantiert, dass durch die Verwendung des veröffentlichen Bild-/Video- und Tonmaterials keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Bilder einverstanden sind.
2. Der Künstler stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen die Agentur in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Künstler bekanntwerdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Die Agentur ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Künstlers hat dieser vorweg mit der Agentur abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die der Agentur durch eine Rechtsverfolgung/- verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Die genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Anspruch des Dritten daraus resultiert, dass die Agentur die Bilder entgegen den festgehaltenen Bestimmungen benutzt.
3. Der Künstler räumt der Agentur hiermit das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Bild-/Video und Tonmaterial im Rahmen der Vermittlungstätigkeit der Agentur umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechteeinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im und außerhalb des Internet:
➨ a) im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste, Websites und Social Media.
➨ b) außerhalb des Internets, insbesondere die Bewerbung (in jeglicher Art und Weise) der Internetseiten über die der Künstler an die Kunden vermittelt werden soll sowie auch zur Bewerbung der Agentur als solcher. Die Agentur ist allerdings nicht berechtigt, Nutzern der Internetseiten, über die die Vermittlung des Künstlers erfolgt, eine dauerhafte Speicherung der Bilder (Download) zu gestatten.
4. Insbesondere räumt der Künstler der Agentur folgende ausschließlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:
➨ a) das Recht der Vervielfältigung, öffentlicher Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, die Bilder, unter Einbezug jeglicher technischen Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website und des Social Media Auftritts, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
➨ b) das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht die Bilder, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website bzw. den Social Media Auftritt zu digitalisieren. Eine Ablehnung der Einwilligung bedarf einer Erklärung in Schriftform an die Agentur.
5. Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Bilder und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Bildern.
6. Der Künstler erklärt sich ausdrücklich bereit, dass während eines öffentlichen Auftritts Fotos und Videos von dem Auftritt gemacht und veröffentlicht werden dürfen. Der Künstler kann der Veröffentlichung bestimmter, einzelner Fotografien widersprechen, nicht aber aller Fotografien des Auftrittes. Der Künstler kann der Veröffentlichung in bestimmten Arten (z.B. kein Social Media) widersprechen.
1. Die Aufnahme in die Künstlerdatenbank sowie die Verwendung von Bild- /Video- und Tonaufnahmen führen zur Verarbeitung von Daten mit Personenbezug, insbesondere die Darstellung der abgebildeten Personen, ggfs. Ort und Zeit der Aufnahme. Die ggfs. verarbeiteten EXIF-Daten dienen dabei der Zuordnung der Aufnahmen.
2. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist der mit der Aufnahme des Künstlers in die Datenbank verfolgte Zweck - Vermittlung von Auftritten für den Künstler - (Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO.)
3. Die Bild-, Video- und Tonaufnahmen können im Rahmen der Verwendung für Kommunikations- und Werbezwecke an Dienstleister für die Erstellung der Online-Werbemaßnahmen weitergegeben werden. Unternehmenskommunikation und Werbung ist nicht auf die Europäische Union beschränkt; es kommt daher im Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung der Bild-, Video- und Tonaufnahmen auch zur Übermittlung in sog. Drittstaaten, für die ein vergleichbares Datenschutzrecht und -niveau nicht durch Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien sichergestellt werden kann.
4. Die Daten und das Bild-/Video- und Tonmaterial werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen nicht mehr zu den vereinbarten Kommunikations- und Werbezwecken genutzt oder benötigt werden. Soweit Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung.
5. Die Künstler haben gegenüber der Agentur folgende gesetzliche Rechte hinsichtlich der eigenen personenbezogenen Daten:
➨ Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
➨ Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO)
➨ Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
➨ Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Agentur zu beschweren (Art. 77 DSGVO)
Die Rechte können auf jedem von der Agentur angebotenen, oben angegebenen Kommunikationswege geltend gemacht werden.